Liegenschaftskataster

Das Liegenschaftskataster ist nach § 2 Abs. 2 Grundbuchordnung (GBO) das amtliche Verzeichnis der Flurstücke und dient somit der Eigentumssicherung.

In der Liegenschaftskarte sind die Grundstücksgrenzen, die Gebäude sowie die tatsächliche Nutzung dargestellt. Daneben gibt es noch die Liegenschaftsbeschreibung, das ehemalige Liegenschaftsbuch. In der Liegenschaftsbeschreibung befinden sich unter anderem Angaben über die Eigentümer, die Lage und die Größe des Grundstückes.

Zuständigkeiten

Hoheitliche Vermessungen,wie Grundstücksteilungen, Grenzfeststellungen und Gebäudeeinmessungen für das Liegenschaftskataster dürfen in Niedersachsen von den zugelassenen ÖBVI's und den regionalen Katasterämtern dürchgeführt werden. Die Aufsicht über diese amtlichen Vermessungsstellen wird vom Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport ausgeführt.

Gebühren

Die Gebühren und Auslagen für hoheitliche Vermessungsleitungen richten sich nach der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen.

Aktuelle Liegenschaftskarte

Eine aktuelle Liegenschaftskarte und Liegenschaftsbeschreibung erhalten Sie in unserem Büro.

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