Amtliche Grenzauskunft

Die amtliche Grenzauskunft ist eine örtliche Auskunft über die Lage der bestehenden Grenzen des Liegenschaftskatasters.

Sollten Grenzmarken vorhanden sein, werden diese freigelegt, überprüft und mit einem Pflock markiert. Bei fehlenden Grenzmarken wird der Grenzpunkt mit einer nicht dauerhaften Tagesmarke markiert. Die markierten Punkte werden dem Antragssteller vor Ort gezeigt. Es findet keine Beteiligung der Grenznachbarn statt und es wird auch kein Amtliches Grenzdokument aufgenommen.

Die amtliche Grenzauskunft ist möglich, wenn die Grenzpunkte der Grenzen eine entsprechende Genauigkeit aus vorausgegangenen Vermessungen haben. Es ist jederzeit eine Erweiterung der Amtlichen Grenzauskunft zu einer Grenzfeststellung möglich, um fehlende Grenzmarken unter Beteiligung der Grenznachbarn wiederherzustellen.

Gebühren

Die Gebühren und Auslagen für hoheitliche Vermessungsleitungen richten sich nach der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen.